Green Pass: Fragen und Antworten

Die Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz: Der Experte Stephan Monzardo klärt im Morgengespräch Fragen zu Kontrollen und auch zu Strafen.

Ab Freitag müssen alle Berufstätigen in Italien einen Green Pass haben, also genesen, geimpft oder getestet sein. Doch wie wird kontrolliert, wer kontrolliert und was erwartet Berufstätige, die keinen gültigen Green Pass vorweisen können?

Die Umsetzung wird für einige Umstände und Umstellungen in der Arbeitswelt sorgen. Der Experte Stephan Monzardo von der  Arbeitsberatungskanzlei Weissenegger klärt im Morgengespräch Fragen rund um die Green-Pass-Pflicht.

Kein Green Pass - was dann?

Arbeitnehmer gelten dann als unentschuldigt abwesend, Lohn und Beiträge für Rentenkasse fallen aus, Entlassungen sind ausgeschlossen, unterstreicht Manzardo. Bei kleineren Betrieben kann ein Arbeitnehmer aber für 10 Tage suspendiert werden. Diese Suspendierung ist für noch einmal zehn Tage verlängerbar. Ein Arbeitgeber kann ersatzweise jemanden anstellen, wenn er es für nötig erachtet, mit befristetetem Arbeitsvertrag.

Bei Hausangestellten ist die Familie für die Kontrolle des Green Pass verantwortlich. Aus Privacy Gründen ist es nicht möglich, den Green Pass nur in Papierform abzugeben.

Die Strafen für Arbeitnehmer reichen von 600 bis 1.500 Euro, für Arbeitgeber sind es 400 bis 1.000 Euro. Bei Folge-Missachtungen können die Strafen erhöht werden.

Momentan endet Pflicht für den Green Pass mit dem geplanten Ende des Notstandes Ende Dezember 2021. 

ka sf