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Sonderfonds-Urteil

Staatsanwältin Marchesini verteidigt Verurteilung von Durnwalder

Staatsanwältin Marchesini verteidigt Verurteilung von Durnwalder Rai Tagesschau
Staatsanwältin Marchesini ist mit dem Urteil zufrieden. Dass Durnwalder Geld regelmäßig in den Fonds zurückgezahlt hat, spiele keine Rolle.
Luis Durnwalder hatte als Landeshauptmann einen Sonderfonds für Repräsentationsausgaben. Jährlich standen ihm 75.000 Euro zur Verfügung. Dieses Geld hätte er ohne Nachweise ausgeben können, doch Durnwalder führte ganz genau Buch. Er nutzte diesen Fonds nicht nur für Ausgaben als Landeshauptmann, sondern er verwendete das Geld auch für private Zwecke. Später zahlte er diese Beträge dann wieder zurück.

Diese Praxis hatte bereits das Kassationsgericht als nicht rechtmäßig eingestuft.

Das Oberlandesgericht Trient hat nun Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder in der Sonderfonds-Affäre zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Durnwalders Verteidigung will in Berufung gehen. Gerhard Brandstätter hat Samstagvormittag durchklingen lassen, dass seiner Meinung nach in Trient wichtige Beweise nicht zugelassen wurden. Er sagt zum Beispiel, Durnwalder sei immer in Vorkasse gewesen. Und das hätte man auch mit Gutachten belegen können, diese Gutachten habe das Gericht in Trient aber nicht in Auftrag gegeben. Das sei einer der Punkte. Außerdem hat Brandstätter kritisiert, dass die Verteidigung gestern kaum Zeit bekommen habe, ihre Sichtweise darzulegen. Diese Punkte wird er also vermutlich in Rom vorbringen.

Die Reaktion der Staatsanwältin

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini hat hingegen in der Causa Sonderfonds drei Jahre und neun Monate Haft für Durnwalder gefordert. Das Gericht folgte ihr aber nicht und setzte ein niedrigeres Strafmaß fest. Marchesini zeigte sich dennoch zufrieden.

„Das Oberlandesgericht ist der Leitlinie des Kassationsgerichtshofes gefolgt und hat Recht wiederhergestellt. Weder in erster noch in zweiter Instanz ist nämlich das subjektive Tatmerkmal der Unterschlagung berücksichtigt worden“, betonte die Staatsanwältin.

„Die Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofes ist aber klar: Wenn ich weiß, dass es sich um öffentliches Geld handelt und ich es privat verwende, ist das schon Unterschlagung. Es spielt keine Rolle, ob ich es zurückzahle oder nicht“ sagte Marchesini auf RAI-Südtirol.

(pm)