Covid-19/Phase 2

Was gilt jetzt 1 oder 2 Meter Mindestabstand ?

Südtirol hat sein eigenes Landesgesetz und damit auch seine eigenen Regeln. Daher gilt vorerst weiter: Zwei Meter Abstand!

Was gilt jetzt 1 oder 2 Meter Mindestabstand ?
Rai Tagesschau

Landeshauptmann Arno Kompatscher ist sehr erfreut über Lockerungen, die der Ministerrat in der Nacht beschlossen hat und er betont, dass Südtirol durch seinen Druck und das eigene Landesgesetz nicht ganz unbeteiligt war. Kompatscher unterstreicht aber auch, dass in Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen, das "gilt, was auf regionaler Ebene gilt und staatliche Bestimmungen nur dann zur Anwendung kommen wenn es keine regionalen Regeln gibt."

Weiter 2 Meter Mindestabstand 

Das Landesgesetz sieht für Bars und Restaurant einen Mindestabstand von zwei Metern vor für alle Kunden, die nicht zusammenwohnen, also etwa für Freunde, Arbeitskollegen oder auch Verwandte, die nicht im gleichen Haushalt leben. Laut dem römischen Dekret gilt in Bars und Restaurants ab Montag aber nur ein Mindestabstand von einem Meter. In Südtirol wird diesbezüglich erst entschieden. 

"Wir haben natürlich die Möglichkeit auch nachzubessern, das haben wir auch im Gesetz selbst vorgesehen, wir werden in den nächsten Tagen auch alle Vorschläge sammeln auch auf Grund der Erfahrungen, die jetzt auch in der ersten Woche der Öffnung gemacht wurden, und können dann auch anhand der weiteren epidemiologischen Entwicklung schrittweise aufmachen und schrittweise auch Einschränkungen zurücknehmen damit natürlich wirtschaften und arbeiten einfacher wird, die Bewegungsfreiheit der Bürger weiter ausgebaut wird, Schritt für Schritt zurück in die Normalität, aber immer die Gesundheit im Auge behaltend." 

(Landeshauptmann Arno Kompatscher)

Für eine Lockerung braucht es übrigens kein eigenes Gesetz mehr, es reicht eine bloße Verordnung.

Anfechtung folgenlos

Stellt sich noch die Frage, ob mit dem neuen Dekret auch die von Rom angedrohte Anfechtung des Landesgesetzes vom Tisch ist. Nein sagt Kompatscher, Rom wird voraussichtlich trotzdem pro forma anfechten, die Anfechtung werde allerdings folgenlos sein, schätzt Kompatscher. 

(vv ka)