Urlaub 2020

Diese Regeln gelten für das Reisen

Urlaubsregeln standen im Mittelpunkt der virtuellen Pressekonferenz des Landes, Regeln für Urlauber aber auch für die Tourismusbranche.

Diese Regeln gelten für das Reisen
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Die Urlaubssaison 2020 naht. Dazu sind viele Fragen offen. Wie groß die Reisefreiheit sein wird, ist zum Teil noch offen.

Italien möchte ab dem 3. Juni die Reisefreiheit im ganzen Land wieder zulassen. Italien lässt auch die Einreise von EU-Bürgern ab dem 3. Juni wieder zu. Österreich zieht noch nicht mit. Wann Österreich seine Grenzen für Reisen aus Italien öffnet, ist noch nicht klar.

Freie Fahrt für deutsche Bürger

Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher auf der virtuellen Pressekonferenz betont hat, gibt es Regeln, die Österreich erlassen hat. Diese betreffen einmal österreichische Staatsbürger, die aus Österreich ausreisen. Sie betreffen andererseits italienische Staatsbürger, die nach Österreich einreisen.

Diese Regeln gestatten es aber deutschen Staatsbürgern durch Österreich zu reisen und auf diese Weise ihren Urlaub in Südtirol oder Italien zu verbringen (ab dem 3. Juni). Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher betont, müssen deutsche Urlauber nach ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht mehr in Quarantäne, da die Bundesländer diese aufgehoben haben. 

Testen in Südtirol

Diese Reisefreiheit könnte wieder dazu führen, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen, weil sich Infektionsherde bilden. Das möchte die Landesregierung vermeiden.

Sie möchte die Mitarbeiter in den Beherbergungsbetrieben testen. Diese Tests sollen vor Aufnahme des Dienstes erfolgen. Der Sanitätsbetrieb wird diese Tests organisieren.
Aber auch die Gäste können sich testen lassen. Die Beherbergungsbetriebe können diese Tests anbieten und bezahlen oder dem Gast verrechnen.

Wichtig sei, so Landeshauptmann Kompatscher, die Botschaft, dass Urlaub in Südtirol sicher sei und der Tourismus entsprechende Anstrengungen unternimmt.

Regeln für abgesagten Urlaub

Welche Regeln gelten, wenn der Urlaub ins Wasser fällt. Für Monika Nardo von der Europäischen Verbraucherzentrale Bozen müssen dabei drei Szenarien unterschieden werden.

Wenn jemand aus verschiedenen Gründen den Urlaub nicht antreten will, weil er arbeiten muss oder nicht fahren möchte oder Angst vor einer Reise hat, dann sind Stornogebühren fällig. Diese sind meist umso höher, je näher der Reisetermin rückt. Bei Stornierung müssen diese bezahlt werden.

Ist es hingegen nicht möglich, die Reise anzutreten, weil ein Reiseverbot besteht oder weil der Beherbergungsbetrieb nicht geöffnet hat, dann bekommt der Reisende entweder sein Geld zurück oder einen Gutschein. Dieser Gutschein gilt zwölf Monate. Die Wahl zwischen beiden Alternativen liegt beim Veranstalter, nicht beim Reisenden.

Sagt hingegen der Reiseveranstalter die Reise ab, dann bekommt der Urlauber einen Gutschein. So sieht das das Gesetz „Cura Italia“ vor. Diese Regelung widerspricht EU-Bestimmungen und sie könnte noch fallen, was aber derzeit noch nicht entschieden ist.

Eine Reiserücktrittsversicherung hilft bei Stornierungen, doch dies ist kaum der Fall, wenn eine Stornierung wegen einer Pandemie erfolgt.

(pm)