Covid-19/ Phase 2

Die neue Verordnung: Einreise erleichtert

Die Einreise nach Südtirol wird durch die neue Verordnung erleichtert, Saisonarbeiter aus Nicht-Eu-Staaten dürfen - trotz Quarantäne - arbeiten.

Die neue Verordnung: Einreise erleichtert
LPA/Fabio Brucculeri
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Landeshauptmann Arno Kompatscher hat auf der virtuellen Pressekonferenz eine neue Verordnung zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund von Covid-19 vorgestellt. Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 26 übernimmt einerseits Bestimmungen des Staates vom 18. Mai, andererseits werden einige Regelungen des Landesgesetzes vom 8. Mai präzisiert und ergänzt.  Die Abstandsregel von zwei Metern bleibt wie berichtet vorerst aufrecht. 

Bewegungsfreiheit

Wie bereits bekannt gilt innerhalb der Region die Bewegungsfreiheit ohne Eigenerklärung. Ab dem 3. Juni sind Reisen auf dem gesamten Staatsgebiet ohne Eigenerklärung möglich.

Keine Quarantäne

Die Quarantänebestimmungen gelten bei einer Einreise nach Südtirol nicht mehr
-aus Arbeitsgründen
-aus medizinischen Gründen
- für Studenten, Schüler und Lehrlinge, die zwischen Südtirol und Österreich pendeln. Die Beschränkung von 72 Stunden für Aufenthalte außerhalb Südtirols gibt es nicht mehr. 

Quarantäne für Saisonarbeiter

Saisonarbeiter, die aus nicht EU-Ländern kommen, dürfen zwar einreisen und auch arbeiten, sie müssen aber ausserhalb der Arbeitszeit 14 Tage in ihrer Unterkunft bleiben.

Sport 

Unter Wahrung der aktuell geltenden Abstandsregeln und der Sicherheitsmaßnahmen ist Sport unter Anleitung mit einem Sportlehrer/in wieder möglich, und zwar auch in Kleingruppen.
Fitness-Studios können ab dem 25. Mai öffnen.
Die Regeln für den Mannschaftssport würden derzeit gemeinsam mit den Verbänden ausgearbeitet, sagte der Landeshauptmann. Dies werde aber noch einige Zeit dauern. 

Kultur 

Für Veranstaltungen wie für Theater- oder Kino-Besuche werden derzeit ebenso eigene Regeln festgelegt. Diese sollen dann in eine der kommenden Verordnungen eingebaut werden.

Die Regelung zu den Schutzmasken (Mund-Nasenschutz) wird in den kommenden Tagen in einer folgenden Verordnung neu definiert. Fachleute sollen prüfen, ob Kellner oder Friseure weiterhin FFP-2-Masken tragen müssen.


Eindringlich warnte der Landeshauptmann vor einer Rücknahme von Lockerungen. Vor allem im privaten Bereich würden die Sicherheitsregelungen nicht ernst genug genommen. Kompatscher drohte auch harte Strafen an. Mehr dazu lesen Sie hier .

Die neue Verordnung zum Nachlesen finden Sie untenstehend.

(ka)