Die Wahlberechtigten werden gefragt, ob das Landesgesetz zur Direkten Demokratie abgeändert werden soll oder nicht. Die Änderung sieht vor, dass die bestätigende Volksabstimmung über ein Landesgesetz abgeschafft wird.
Was derzeit gilt
Derzeit gilt: Eine Volksabstimmung über Landesgesetze kann von 300 Bürgern eingefordert werden. Damit sind sie vorerst blockiert. Können dann noch 13.000 Unterschriften gesammelt werden, muss eine Volksabstimmung abgehalten werden. Nicht einer Volksabstimmung unterzogen werden können Gesetze, die der Landtag mit Zweidrittelmehrheit genehmigt hat.
Was passiert, wenn ...
... am Sonntag das Ja gewinnt? Dann tritt das neue Landesgesetz zu den Volksabstimmungen in Kraft und die bestätigende Volksabstimmung wird abgeschafft.
... am Sonntag das Nein gewinnt? Das Gesetz tritt nicht in Kraft. Auch in Zukunft kann die bestätigende Volksabstimmung erfolgen.
Wann wird abgestimmt?
Am Sonntag sind die Wahlämter von 7 bis 21 Uhr geöffnet. Der Wahlausweis sowie ein gültiger Personalausweis sind vorzulegen. Wer keinen Wahlausweis hat, kann ihn im Gemeindewahlamt am Samstag und am Sonntag anfordern.
sk