Coronavirus

Brennergrenze: Für wen sie offen ist

Während man sich in Südtirol seit Freitag frei bewegen darf, bleiben die Staatsgrenzen geschlossen. Ausnahmen gibt es - offiziell - nur für wenige.

Brennergrenze: Für wen sie offen ist
ANSA
Mit Inkrafttreten des Landesgesetzes darf man sich in Südtirol wieder frei bewegen. Das Mitführen einer Eigenerklärung ist nicht mehr vorgeschrieben. Erlaubt sind demnach auch Ausflüge ins Trentino, allerdings braucht es dafür noch die Angabe eines notwendigen Grundes.

Reisen ins benachbarte Ausland, also etwa über den Brenner, sind nicht gestattet. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen, die zuletzt noch einmal gelockert wurden. Schon bisher galt eine gewisse Reisefreiheit für Grenzpendler. Ab sofort ist laut in folgenden Fällen für Südtiroler möglich, nach Österreich zu fahren:

- wenn es sich um Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz in Südtirol handelt, die Arbeitserfordernisse nachweisen können

- wenn es sich um Studierende handelt, die eine unaufschiebbare Notwendigkeit im Rahmen ihres Studiums vorweisen können

- wenn es sich um Familienmitglieder und Verwandte mit besonders berücksichtigungswürdigen Gründen handelt

Kurzaufenthalt von maximal 72 Stunden

Personen dieser Gruppen sollen nun den sogenannten „lavoratori transfrontalieri“, also den Grenzpendlern, gleichgestellt sein. Damit ist laut Achammer sichergestellt, dass beim Wiedereintritt in Italien, keine 14-tägige Quarantäne notwendig ist – vorausgesetzt, der Auslandsaufenthalt dauert nicht länger als 72 Stunden oder anders gesagt: 3 Tage. 

(hp)