Phase 2

Das neue Covid-Landesgesetz: Keine grenzenlose Bewegungsfreiheit

Das Landesgesetz zur Wiederaufnahme des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gilt nur in Südtirol. Das hat Folgen.

Das neue Covid-Landesgesetz: Keine grenzenlose Bewegungsfreiheit
Rai Tagesschau
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Mit dem neuen Landesgesetz kommt ein heiß ersehntes Recht wieder: das Recht auf Bewegungsfreiheit. Doch gilt dieses Recht nur in Südtirol. Das heißt: Vom Reschen bis zum Brenner und von Salurn bis nach Winnebach.

Will jemand nach Österreich, dann sind die Regeln zu berücksichtigen, die in Österreich gelten. Ein Grenzübertritt ist derzeit nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich. Auch bei einer Rückkehr aus Österreich gelten die Regeln des italienischen Staates, die unter anderem für dauerhafte Rückkehrer eine 14-tägige Isolation vorsehen.

Auch im Trentino gelten nicht die Südtiroler Regeln. Südtiroler dürften Südtirol verlassen, doch gelten im Trentino noch die staatlichen Regeln. Das ändert sich aber bereits am Samstag, 9. Mai. Dann tritt im Trentino eine neue Verordnung von Landeshauptmann Maurizio Fugatti in Kraft. Sie erlaubt es auch Südtirolern, mit Verkehrsmitteln ein Ziel im Trentino zu erreichen, um dort zu wandern oder zu spazieren. Anders als Südtirol hat das Trentino zwar eine weitgehende Bewegungsfreiheit eingeführt, jedoch im Einzelnen festgelegt, welche Tätigkeiten zulässig sind. Die Verordnung von Landeshauptmann Fugatti finden Sie am Ende dieses Artikels. 

Wir haben zwar viel gewonnen, doch es stehen derzeit weder die gesamte Euregio noch Italien oder die Welt offen.

(pm)