Ab 26. April

Kino, Theater, Chorprobe, Jungschar - nur mit Grünem Pass

Der Grüne Pass - Und die Türen öffnen sich. Für Innenbereiche der Gastronomie, Kultur, für Musikproben und Jugendtreffs. Die neuen Regeln.

Kino, Theater, Chorprobe, Jungschar - nur mit Grünem Pass
Rai Südtirol
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute die Verordnung mit den neuen Regeln zur Vorbeugung und Bewältigung des Covid-19-Notstands unterzeichnet. Die neuen Regeln gelten von Montag, 26. April, bis Samstag, 31. Juli.

Mit einem gültigen Corona-Pass kann man nun in geschlossenen Räumen wieder Theater, Kino und Konzerte besuchen, im Freien ist der grüne Nachweis nicht notwendig. In jedem Fall muss eine Zuweisung von vorgemerkten Sitzplätzen erfolgen. Die Besetzung der Räume darf maximal 50 Prozent betragen und darf in geschlossenen Räumen in keinem Fall die Zahl von 500, im Freien von 1000 Personen überschreiten.

Auch in Innenbereichen der Gastbetriebe darf man sich nur mit Grünem Pass und nach Reservierung aufhalten, maximal vier Personen pro Tisch sind erlaubt.

Unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen können auch Museen und andere kulturelle Einrichtungen und Orte, einschließlich Bibliotheken, Archive, Einrichtungen der Jugendarbeit, Bildungshäuser und Weiterbildungseinrichtungen wieder für das Publikum öffnen. Möglich sind ab Montag auch wieder Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen, allerdings in Gruppen mit maximal 15 Personen und unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen.

In all diesen Fällen ist der Corona-Pass nötig, sofern die Tätigkeit in geschlossenen Räumen ausgeübt wird.

Außerschulische Betreuungs- und Begleitungsangebote sind unter Einhaltung der geltenden Verhaltensregeln wieder erlaubt. Mit Corona-Pass können zudem Jugenddienste und Seniorenmensen öffnen.

Ab 15. Mai können die Freibäder und Schwimmzentren im Freien wieder öffnen. Ab 1. Juni sind dann auch die Tätigkeiten der Sportstudios, Fitnesszentren, Hallenbäder und der Sportzentren in Innenräumen erlaubt – unter strikter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle.

Auch für diese Tätigkeiten gilt als Voraussetzung der Nachweis des Corona-Passes.

Die Regeln für Sportveranstaltungen und Sportwettkämpfe unter Ausschluss der Öffentlichkeit bleiben aufrecht, aber im Freien werden – mit gültigem Corona-Pass-Südtirol – wieder alle sportlichen Aktivitäten möglich sein, auch Kontakt- und Mannschaftssport.

Messen sind ab 15. Juni in Präsenz wieder möglich, Tagungen und Kongresse ab 1. Juli. 

Wellness- und Thermalanlangen können ab 1. Juli ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. 

Für Bewegungen bleiben die bisher geltenden Regeln in Kraft: Das bedeutet, zwischen 22 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung nur aus den geltenden, dringlichen Gründen verlassen. Erlaubt sind allerdings -  wie vom staatlichen Gesetzesdekret vorgesehen -  wieder Bewegungen in und aus dem Landesgebiet.

Grundlage sind die aktuell guten Daten zum Infektionsgeschehen in Südtirol. "Damit können", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher, "endlich einige jener Bereiche neu starten, die in den vergangenen Monaten besonders hart von den Einschränkungen getroffen worden sind." Die Zeit sei reif für einige Lockerungen – "wenn auch weiterhin mit der nötigen Vorsicht und Einhaltung der geltenden Regeln."

(lb)