Der Hubschrauber des österreichischen Innenministeriums konnte am Mittwoch, den 2. Oktober 1991, wegen „des schlechten Wetters und vor allem wegen des starken Windes“ erst gegen 13 Uhr in die Nähe des Hauslabjochs in den Ötztaler Alpen geflogen werden, damit „mit den Arbeiten zur Vermessung des Fundortes“ begonnen werden konnte. Acht Personen, österreichische Experten der Staatsgrenzvermessung, des Zolls, der Universität Innsbruck, Tirols Sicherheitsdirektor, eine Carabiniere aus Schlanders und ein Brigadiere der italienischen Grenzwache waren vor Ort. Die beiden italienischen Vermessungsfachleute, Alessandro Campagnolo von der Quästur in Bozen und „Herr Bracciesi“ vom Militärgeografischen Institut in Florenz hatten es nicht mehr rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit bis zum Fundort geschafft, weil sie „infolge des Schlechtwetters nicht mit dem Hubschrauber von Südtiroler Seite zur Fundstelle fliegen konnten“, sie mussten „mit dem Auto über den Brenner und Innsbruck nach Vent“ ins hintere Ötztal fahren zur Besprechung und Beurkundung.
"Ötzi“ – passend für jede Schlagzeile
Ein „Gedächtnisprotokoll“ vom 3.Oktober 1991 hält auf zwei Seiten jenen offiziellen Vermessungsvorgang der Fundstelle fest, der die staatliche Zugehörigkeit jener namenlosen, gleichwohl wertvollen Gletschermumie geregelt hat, der der Journalist Niki Glattauer in der bald danach eingestellten Arbeiterzeitung AZ den passenden Namen „Ötzi“ gab: Das Kosewort passte bestens in das Schlagzeilenlayout des Kleinformats. Das entscheidende Protokoll samt beigelegter detaillierter Lageskizze, einem Formblatt des Istituto Geografico Militare, Firenze, ist unterzeichnet vom österreichischen Vermessungsexperten Manfred Neubauer vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen/ Abteilung Staatsgrenzen und von Alberto Carcchio, dem Vorsitzenden der österreichisch-italienischen Kommission für die Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze.
92, 55 m – zentimetergenaue staatliche Zuordnung
Die Lokalisierung der Fundstelle war zwar „infolge der Schneefälle der letzten Tage einigermaßen schwierig“. Doch der Glaziologe Heralt Schneider von der Universität Innsbruck hatte an den Tagen zuvor Fotos von jener Stelle gemacht, wo die mittlerweile an die Innsbrucker Anatomie gebrachte Gletschermumie im Eiswasser zwei Wochen zuvor zum Vorschein gekommen war. Schneider, Mitglied der Vermessungskommission, hatte an einem der Tage Ötzis Köcher am Fundort entdeckt. Dank seiner Fotos konnte dann „die exakte Festlegung des Fundortes“ erfolgen. Und zwar unstrittig: Denn die „italienischen Vermessungsfachleute“, die am Vortag die Fundstelle nicht mehr erreichen konnten, haben „die von der österreichischen Seite verfaßten Meßprotokolle überprüft und anerkannt“: Auf der Kartenskizze ist der „Fundort/punto di ritrovamento“ zentimetergenau zwischen den Grenzsteinen b-34, b-35 und b-36 eingezeichnet. Das Protokoll vermerkt: „Auf Grund der Messungen ergab sich der Fundort des Mannes vom Hauslabjoch eindeutig auf italienischem Staatsgebiet, 92,55 m entfernt von der Staatsgrenze.“ Doch die Angelegenheit war damit nicht beendet – und sie sollte in den nächsten Jahren kaum bekannte politische und bis heute nachwirkende ungewöhnliche Wendungen nehmen, die nicht nur die „Brenner-Grenze“ betreffen.
Kurz vor Weihnachten 1991 saßen im Wiener Wirtschaftsministerium zehn Männer beisammen, um „aufgetretene Fragen“ „im Zusammenhang mit der territorialen Zugehörigkeit der Fundstelle des ‚Mannes vom Hauslabjoch‘“ zu besprechen. Es waren Beamte des Außen- , Innen- und Wirtschaftsministeriums, des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, des Eich- und Vermessungsamtes, des Südtirol-Referates der Tiroler Landesregierung und auch der Bürgermeister der Gemeinde Sölden im Ötztal Ernst Schöpf war dabei.
Kurz vor Weihnachten 1991 saßen im Wiener Wirtschaftsministerium zehn Männer beisammen, um „aufgetretene Fragen“ „im Zusammenhang mit der territorialen Zugehörigkeit der Fundstelle des ‚Mannes vom Hauslabjoch‘“ zu besprechen. Es waren Beamte des Außen- , Innen- und Wirtschaftsministeriums, des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, des Eich- und Vermessungsamtes, des Südtirol-Referates der Tiroler Landesregierung und auch der Bürgermeister der Gemeinde Sölden im Ötztal Ernst Schöpf war dabei.
Die (nicht mehr) vergletscherte Wasserscheide
Denn: Bei der Besichtigung und Vermessung der Fundstelle am Hauslabjoch war aufgefallen, dass die dort im Jahr 1923 gezogene Grenzlinie (im Abschnitt b-34 bis b-36) nicht dem Friedensvertrag von St. Germain von 1919 entsprach. Dieser legt für den Abschnitt zwischen der Klopaierspitze beim Reschen bis zur Dreiherrnspitze in der Venedigergruppe „die Linie der Wasserscheide“ (zwischen den Becken des Inn und der Etsch) als Grenze fest. Der Fundort liegt aber nördlich der Wasserscheide. Allerdings war die Wasserscheide im September 1923 bei der geodätischen Aufnahme der neu zu ziehenden Staatsgrenze hier nicht zu erkennen, denn die Gegend war noch stark vergletschert. Also zogen die Beamten der zwischenstaatlichen „Grenzregelungs-Kommission“ zwischen den beiden 550 Meter entfernten Grenzzeichen b-35 und b-36 einen geraden Strich: „Die Grenzlinie ist durch die gerade Linie, welche beide Grenzzeichen verbindet, angegeben“, wie im Grundbuchsblatt vom 22. September 1923 vermerkt ist.
Sichtbar wurde die Wasserscheide erst im warmen Herbst 1991, als Ötzi dank des schmelzenden Ewigen Eises zum Vorschein kam.
Nun, nach den Erkenntnissen, die an Ötzis Fundort ausaperten, wurde die „Brenner-Grenze“ nicht mehr als fixes, sondern als ein gegebenenfalls bewegliches Gebilde neu definiert: „Soweit die Staatsgrenze...ausdrücklich durch die Wasserscheide- oder Kammlinie bestimmt ist, folgt sie den allmählichen natürlichen Veränderungen dieser Linie“, heißt es in dem bilateralen Abkommen. Konkret: Durch „Erosionen“ oder „Veränderungen von Gletschern oder Schneefeldern“ verändert sich auch die Grenze. Im Jänner 1994 unterzeichneten die Außenminister Alois Mock und Beniamino Andreatta den neuen Vertrag, der, öffentlich weitgehend unbemerkt, gut ein Jahrzehnt später, 2006 als Staatsvertrag in Kraft trat.
(Benedikt Sauer)
Sichtbar wurde die Wasserscheide erst im warmen Herbst 1991, als Ötzi dank des schmelzenden Ewigen Eises zum Vorschein kam.
Ein Grenzstreit schien auch politisch unangebracht
Was tun? – fragte sich also die zehnköpfige Runde am 17. Dezember 1991 im Wiener Wirtschaftsministerium. Soll die Grenzziehung von 1923 angefochten werden? Rechtlich war man sich nicht einig. Einerseits galt: Die von der Grenzregelungskommission gezogenen Linien waren bindend. Anderseits lag wohl ein „Grundlagenirrtum“ vor, denn diese Grenzlinien entsprachen nicht den völkerrechtlichen Vorgaben des Vertrags von St. Germain. Doch, warf einer der Beamten ein, selbst wenn Italien einer neuen Grenzziehung zustimmen sollte, gelte wohl „für die rechtliche Beurteilung der territorialen Zugehörigkeit der Fundstelle“ die aktuelle Grenzlinie. Letztlich gab es gewichtige politische Argumente des Wiener Außenministeriums (Südtirol-Abteilung) gegen eine Anfechtung. „Eine Neuziehung der österreichisch-italienischen Staatsgrenze“ schien „im Hinblick auf die Autonomieverhandlungen bezüglich Südtirol ein falsches Signal“, und wäre „auch nicht im Sinne des Europäischen Integrationsgedankens“. Österreich befand sich im Jahr 1991 in den intensiven Verhandlungen für einen EU-Beitritt. Zur Anfechtung kam es nicht.Heute gilt: Die Brenner-Grenze fließt
Doch die Grenz-Debatte über den Fund vom Hauslabjoch hatte dennoch bald überraschende wie nachhaltige Folgen für die Grenzregelung zwischen Österreich und Italien. In den Außenministerien in Wien und Rom wurde 1991 gerade an einem bilateralen Vertrag gefeilt, der „die Instandhaltung sowie die Vermessung und Vermarkung“ der Staatsgrenze mit Italien neu regeln sollte. Neuvermessungen in den 1970er-Jahren machten eine Klärung nötig.Nun, nach den Erkenntnissen, die an Ötzis Fundort ausaperten, wurde die „Brenner-Grenze“ nicht mehr als fixes, sondern als ein gegebenenfalls bewegliches Gebilde neu definiert: „Soweit die Staatsgrenze...ausdrücklich durch die Wasserscheide- oder Kammlinie bestimmt ist, folgt sie den allmählichen natürlichen Veränderungen dieser Linie“, heißt es in dem bilateralen Abkommen. Konkret: Durch „Erosionen“ oder „Veränderungen von Gletschern oder Schneefeldern“ verändert sich auch die Grenze. Im Jänner 1994 unterzeichneten die Außenminister Alois Mock und Beniamino Andreatta den neuen Vertrag, der, öffentlich weitgehend unbemerkt, gut ein Jahrzehnt später, 2006 als Staatsvertrag in Kraft trat.
(Benedikt Sauer)
Der genaue Fundort der Gletschermumie: Hart an der Grenze (Benedikt Sauer)
Die Definition der Grenze (Benedikt Sauer)